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Ihr Standort: Beruf / Berufsberatung
Hier ist eine Beratungssituation mit 3 Personen sichtbar.
 

Auf dieser Seite geht es um die Berufsberatung und berufliche Massnahmen.

Nicht mehr im angestammten Beruf zu arbeiten, kann eine Folge der Querschnittlähmung sein. Auch bei der Rückkehr an den gewohnten Arbeitsplatz, ist mit Veränderungen zu rechnen. Man ist vielleicht nicht mehr voll Leistungsfähig, oder das Arbeitspensum muss behinderungsbedingt reduziert werden. Darum ist es wichtig mobilitätsbehinderten Menschen berufliche Perspektiven aufzuzeigen.

Beratung:

Hier geht es darum, mit dem Betroffenen herauszufinden, welche Fähigkeiten vorhanden sind. Auch wird abgeklärt, welche Neigungen und Wünsche die betroffene Person hat. Die Standortbestimmung bildet die Ausgangslage für die Beratung und Information.

  Je nach Alter und beruflichem Hintergrund stehen folgende Teilbereiche im Vordergrund. Erste Berufswahl, Umschulung, Wiedereinschulung und geschützte Arbeitsplätze.

Sozialversicherungen:

Menschen mit einer Querschnittlähmung haben meist Anrecht auf Leistungen von Sozialversicherungen, die im Zusammenhang mit beruflichem Massnahmen wie z.B. Taggeld, Rente stehen. In der Berufberatung wird der Betroffene darüber informiert.

Vermittlung:

Die Berufsberatung vermittelt zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den zuständigen IV-Stellen. Bei Problemen ist sie Ansprechperson für alle Beteiligten. Ebenfalls organisiert sie auf Wunsch Arbeitsversuche.