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Auf dieser Seite
geht es um die Berufsberatung und berufliche Massnahmen.
Nicht mehr im angestammten Beruf zu arbeiten, kann eine Folge
der Querschnittlähmung sein. Auch bei der Rückkehr an den gewohnten
Arbeitsplatz, ist mit Veränderungen
zu rechnen. Man ist vielleicht
nicht mehr voll Leistungsfähig, oder das Arbeitspensum muss behinderungsbedingt
reduziert werden. Darum ist es wichtig mobilitätsbehinderten
Menschen berufliche Perspektiven aufzuzeigen.
Beratung:
Hier geht es darum, mit dem Betroffenen
herauszufinden, welche Fähigkeiten vorhanden sind. Auch wird abgeklärt,
welche Neigungen und Wünsche die betroffene Person hat. Die Standortbestimmung
bildet die Ausgangslage für die Beratung und Information. |
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Je nach Alter und beruflichem
Hintergrund stehen folgende Teilbereiche im Vordergrund. Erste Berufswahl,
Umschulung, Wiedereinschulung und geschützte Arbeitsplätze.
Sozialversicherungen:
Menschen mit einer Querschnittlähmung haben
meist Anrecht auf Leistungen von Sozialversicherungen, die im Zusammenhang
mit beruflichem Massnahmen wie z.B. Taggeld, Rente stehen. In der Berufberatung
wird der Betroffene darüber informiert.
Vermittlung:
Die Berufsberatung vermittelt zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und
den zuständigen IV-Stellen. Bei Problemen
ist sie Ansprechperson für alle Beteiligten. Ebenfalls organisiert
sie auf Wunsch Arbeitsversuche.
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